Konformitäten

REACh
REACh

Schaltbau nimmt die Informationspflichten nach REACh wahr. Das bedeutet, dass wir der Verpflichtung nachkommen, Informationen entlang der Lieferkette weiterzugeben, wenn ein sogenannter SVHC-Stoff (Substance of Very High Concern) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) auf Erzeugnisebene in einem von uns hergestellten Produkt enthalten ist.

Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (kurz REACh) in Kraft. REACh ist das Akronym für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Das REACh-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip „no data, no market“ dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der Stoffe in Verkehr bringen will, die in den Geltungsbereich von REACh fallen, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

Die Schaltbau GmbH produziert und verkauft ausschließlich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse). Zudem soll aus diesen Erzeugnissen kein Stoff unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden. Somit gilt Schaltbau als sogenannter nachgeschalteter Anwender und unterliegt nicht der Registrierungspflicht. Wir unterliegen dagegen den Informationspflichten nach Artikel 33 der REACh-Verordnung. Danach müssen wir in der Lieferkette die Information weitergeben, wenn ein sogenannter SVHC (Substances of Very High Concern) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) auf Erzeugnisebene in einem von uns hergestellten Produkt enthalten ist.

Die SVHC werden über die sogenannte „Kandidatenliste“ veröffentlicht. Da sich diese Kandidatenliste regelmäßig ändert, stellen wir auf der Website keine direkten Informationen zu SVHC zur Verfügung, sondern tun dies auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen. Gegebenenfalls wird ein Sicherheits­daten­blatt mitgeliefert.

RoHS-Konformität von Schaltbau-Produkten
RoHS-Konformität von Schaltbau-Produkten

Schaltbau fertigt weitgehend ROHS-konform. Die RoHS-Konformität wird auf Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung angegeben.

Die Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, besser bekannt als RoHS-Richtlinie, ersetzt die seit Juli 2006 gültige EU-Richtlinie 2002/95/EC. Sie schränkt die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom sowie die Flammhemmer PBB (polybromierte Biphenyle) und PBDE (polybromierte Diphenyläther) in Elektro- und Elektronikgeräten ein.

Mit der Neufassung wurde die Kategorie 11 „Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind“ eingeführt. Somit sind jetzt die meisten Gerätekategorien betroffen. Explizit ausgenommen sind u.a. noch Geräte im Schienenverkehr und Militärbereich.

Die meisten Produkte der Schaltbau GmbH sind inzwischen RoHS-konform, bis auf wenige Produkte für den Militärbereich mit cadmierten und chromatierten Oberflächen sowie noch einige bleihaltig gelötete Leiterkarten für den Bahnbereich.
Die RoHS-Konformität wird auf Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung angegeben.